Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei
Baustellenzubehör, z.B. Gerüste, Kräne und Sonstiges
Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Kränen und anderem Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung enthält Auflagen und Bedingungen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Wiesbadener Satzung erhoben.
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Organisationseinheiten
Baustellenzubehör, z.B. Gerüste, Kräne und Sonstiges
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 318495
- 0611 313912
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen