Inhalt anspringen
Leichte Sprache
Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Baustellenzubehör, z.B. Gerüste, Kräne und Sonstiges

Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Kränen und anderem Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung enthält Auflagen und Bedingungen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Wiesbadener Satzung erhoben.

Baustellenzubehör, z.B. Gerüste, Kräne und Sonstiges

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise