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Amt für Zuwanderung und Integration

Staatsangehörigkeitsfeststellung

Einige Ämter und Dienststellen verlangen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser wird beim Amt für Zuwanderung und Integration ausgestellt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich nachgewiesen wird. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auch beantragt werden, wenn strittig ist, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Staatsangehörigkeitsfeststellung

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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