Amt für Zuwanderung und Integration
Staatsangehörigkeitsfeststellung
Einige Ämter und Dienststellen verlangen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser wird beim Amt für Zuwanderung und Integration ausgestellt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich nachgewiesen wird. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auch beantragt werden, wenn strittig ist, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.
Dokumente
Bemerkung
Organisationseinheiten
Staatsangehörigkeitsfeststellung
Anschrift
Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden
65197 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.
Telefon
- 0611 313473
- 0611 315911
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden