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Amt für Zuwanderung und Integration

Ausstellung eines Reise­ausweises/Auswei­sersatzes

Durch die Ausländerbehörde können folgende Reiseausweise ausgestellt werden:

  • Reiseausweis für Flüchtlinge: Ausstellung nach der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling.
  • Reiseausweis für Staatenlose: Ausstellung nach der positiv abgeschlossenen Prüfung der Staatenlosigkeit.
  • Reiseausweis für Ausländer: Ausstellung nach der positiv abgeschlossenen Prüfung, dass ein von der Bundesrepublik Deutschland anerkannter Pass oder Passersatz bei den Behörden des Herkunftsstaates nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann. 
     

Sofern die Prüfung nicht positiv abgeschlossen wurde, kommt dennoch die Erteilung eines Ausweisersatzes in Betracht. Hiermit genügen Sie Ihrer Passpflicht im Bundesgebiet. 

 

Termin

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Termineinladungen an alle ausländische Personen, deren Reiseausweis/Ausweisersatz abläuft. 

Wenn Sie dennoch eine Terminanfrage stellen möchten, nutzen Sie bitte den Online-Service.

 

Weitere Informationen finden Sie unter "Bemerkung".

Online-Services

Ausstellung eines Reise­ausweises/Auswei­sersatzes

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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