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Amt für Zuwanderung und Integration

Aufenthaltsgestattung

Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten nach ihrem Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bescheinigung = Aufenthaltsgestattung.

 

Ihre erste Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde (Erstausstellung) bekommen Sie mit der Post zugesendet.

Für die Verlängerung kommen Sie bitte zu den folgenden Zeiten zu uns: Montag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Zimmer 001 (Erdgeschoss).

Bitte bringen Sie immer Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung mit.

 

Sie müssen für die Erstausstellung und die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde keinen Termin vereinbaren.

Aufenthaltsgestattung

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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