Arbeitsmigration / Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland zu holen. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der neuen Servicestelle Arbeitsmigration erste Ansprechpartnerin:
Ihr Nachname: A – Bal
Sachbearbeiter: Fr. Rettig
Telefon: 0611/31-4450
Ihr Nachname: Bam – Gad
Sachbearbeiterin: Fr. Klein
Telefon: 0611/31-4529
Ihr Nachname: Gae – Kir
Sachbearbeiter: Hr. Abou-Taleb
Telefon: 0611/31-2306
Ihr Nachname: Kis – Nav
Sachbearbeiter: Hr. Alilekov
Telefon: 0611/31-4463
Ihr Nachname: Naw – Shah
Sachbearbeiter: Hr. Chafki
Telefon: 0611/31-8391
Ihr Nachname: Shai – Ste
Sachbearbeiterin: Fr. Klein
Telefon: 0611/31-4529
Ihr Nachname: Stf – Ton
Sachbearbeiter: Hr. Abou-Taleb
Telefon: 0611/31-2306
Ihr Nachname: Too – Wa
Sachbearbeiter: Hr. Alilekov
Telefon: 0611/31-4463
Ihr Nachname: Wb – Z
Sachbearbeiter: Hr. Chafki
Telefon: 0611/31-8391
Arbeitsgruppenleitung: Fr. Ott
Telefon: 0611/ 31-3103
Sachgebietsleitung: Fr. Mildner
Telefon: 0611/ 31-3102
Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren und berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.
Kontakt
E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
---|
Unterlagen
Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Gebühren
Für den Arbeitgeber kostet das Verfahren eine Gebühr in Höhe von 411,00 Euro.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Hinweise
Auch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes ist ein Visumsverfahren erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.