Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union (EU) soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur EU gehören, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, wenn sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Kontakt
Telefax | 0611 31-3964 |
---|---|
E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
§ 9a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Hinweise
Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Einladungen an alle ausländischen Personen, die sich in Wiesbaden neu anmelden, oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Auch in allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte unten stehenden Link nutzen.
Eine Telefonliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter steht am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung.