Visum verlängern (Touristen, Patienten, Geschäftsleute)
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum. Dies muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland beantragt werden.
In besonderen Einzelfällen können Schengen-Visa verlängert werden, wenn humanitäre bzw. schwerwiegende persönliche Gründe oder höhere Gewalt glaubhaft nachgewiesen werden können.
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