Aufenthaltserlaubnis beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltsgründen erteilt. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsgründen können den Merkblättern entnommen werden. Sie können Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bereits vor Ihrem Termin per Post oder eingescannt per Email an uns schicken. Damit haben Sie die gesetzliche Frist zur Antragsstellung eingehalten, selbst wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen Termin in der Ausländerbehörde haben.
Kontakt
Telefax | 0611 31-3964 |
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E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können dem jeweiligen Merkblatt entnommen werden. Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Gebühren
Die Gebühren können den Merkblättern entnommen werden.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Hinweise
Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Einladungen an alle ausländischen Personen, die sich in Wiesbaden neu anmelden, oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Auch in allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte unten stehenden Link nutzen.
Eine Telefonliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter steht am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht bis zehn Wochen, da ein elektronischer Aufenthaltstitel bestellt werden muss. Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel sind unter den Links zu finden.
Termin vereinbaren
Formulare
Informationen
Links
- Der elektronische Aufenthaltstitel – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- The electronic residence permit – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Englisch)
- Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" - Stellenbeschreibung
- Auswärtiges Amt - Gezielte Zuwanderung gegen Mangel an Fachkräften