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Prüfung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und ist nicht mit Nebenbestimmungen versehen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefax 0611 31-3964

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können dem jeweiligen Merkblatt entnommen werden. Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.

Gebühren

Die Gebühren können den Merkblättern entnommen werden.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Hinweise

Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Einladungen an alle ausländischen Personen, die sich in Wiesbaden neu anmelden, oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Auch in allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte unten stehenden Link nutzen.

Eine Telefonliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter steht am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht bis zehn Wochen, da ein elektronischer Aufenthaltstitel bestellt werden muss. Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel sind unter den Links zu finden.