Prüfung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und ist nicht mit Nebenbestimmungen versehen.
Kontakt
Telefax | 0611 31-3964 |
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E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können dem jeweiligen Merkblatt entnommen werden. Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Gebühren
Die Gebühren können den Merkblättern entnommen werden.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Hinweise
Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Einladungen an alle ausländischen Personen, die sich in Wiesbaden neu anmelden, oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Auch in allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte unten stehenden Link nutzen.
Eine Telefonliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter steht am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung.