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Ordnungsamt

Sperrzeit verkürzen oder aufheben

Für öffentliche Gaststätten und Vergnügungsstätten gilt die Sperrzeitverordnung, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen. Von den allgemeinen Regelungen sind bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen möglich.

Sperrzeit verkürzen oder aufheben

Anschrift

Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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