Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern ab dem 01.05.2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass) in Kraft.
Grundsätzlich werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Ausgedruckte Papierfotos sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
ERSTELLUNG DIGITALER PASSBILDER
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Erstellung eines digitalen Passbildes:
- Fotostudio oder Fachgeschäft:
- Sie können ein zertifiziertes Fotostudio aufsuchen, das berechtigt ist, digitale Passbilder zu erstellen. Das Foto wird dort aufgenommen und über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Cloudverfahren direkt an die Behörden übermittelt.
Sie erhalten anschließend einen QR-Code, den Sie bitte zum Termin im Bürgerbüro oder in der Ortsverwaltung mitbringen.
Informieren Sie sich bitte vorab, ob das gewählte Fotostudio bzw. Fachgeschäft an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist.
- Sie können ein zertifiziertes Fotostudio aufsuchen, das berechtigt ist, digitale Passbilder zu erstellen. Das Foto wird dort aufgenommen und über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Cloudverfahren direkt an die Behörden übermittelt.
- Bürgerbüro und Ortsverwaltungen:
- Derzeit stehen vor Ort keine geeigneten Fotoautomaten zur Verfügung.
Aufgrund technischer Vorgaben dürfen die bisher vorhandenen Selfservice-Terminals ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr genutzt werden.
Eine Aufnahme von Passbildern vor Ort ist somit bis auf Weiteres nicht möglich.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und informieren, sobald neue Fotoautomaten verfügbar sind.
- Derzeit stehen vor Ort keine geeigneten Fotoautomaten zur Verfügung.
ÜBERGANGSREGELUNG FÜR PAPIERLICHTBILDER
In Ausnahmefällen erlaubt eine gesetzliche Übergangsregelung weiterhin die Annahme von Papierlichtbildern. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Das Papierfoto muss eine bestimmte Mindestauflösung aufweisen.
- Papierbilder, die diese Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht akzeptiert werden und müssen abgelehnt werden.
⚠️ Wichtig: Das Bürgerbüro übernimmt keine Gewährleistung für die Übernahmefähigkeit von mitgebrachten Papierlichtbildern!
Wir empfehlen daher dringend, ein digitales Passfoto in einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden.
Diese Umstellung auf digitale Passbilder dient der Erhöhung der Dokumentensicherheit und soll Manipulationen – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – effektiv verhindern.
Bitte denken Sie daran:
Bringen Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro oder in der Ortsverwaltung rechtzeitig ein digitales Passfoto (per QR-Code) mit!
Online-Services
Terminreservierung Bürgerbüro und Ortsverwaltungen
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern ab dem 01.05.2025
Anschrift
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen