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Ordnungsamt

Bewachungserlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig die Bewachung von fremden Personen und fremdem Eigentum übernehmen will, braucht hierzu eine spezielle Erlaubnis. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Rechtsform das Bewachungsgewerbe ausgeübt werden soll. Wer als Einzelunternehmer Bewachungsgewerbe ausüben will, muss selbst eine Erlaubnis haben. Wenn als Rechtsform eine Körperschaft (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) gewählt wird, benötigt diese eine Erlaubnis. 

Bewachungserlaubnis beantragen

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Postfach 3920
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