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Ordnungsamt

Ausländerverein anmelden

Als Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter/-innen überwiegend Ausländer/-innen sind. Ausländerin oder Ausländer im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine Person, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Ein Ausländerverein, dessen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Gründung (Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden) beim Ordnungsamt anzumelden. Anschließend erhält der Verein eine Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldepflicht erfüllt wurde.

Ausländerverein anmelden

Anschrift

Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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