Fahrzeug abmelden
Wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, muss es abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht.
Die Abmeldung des Fahrzeuges wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Kennzeichen können entstempelt wieder mitgenommen werden.
Falls das Auto verschrottet wurde, sind zusätzlich ein Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Fahrzeugabmeldung vorzulegen. Den Verwertungsnachweis erhält man von einer anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.
Wenn man das Fahrzeug wieder anmelden möchte, kann man sein jetziges Kennzeichen behalten, wenn es sich um ein Wiesbadener Kennzeichen handelt.
Abmeldungen sind nur noch mit Termin möglich
Aufgrund von Umbaumaßnahmen sind Abmeldungen ohne Termin nicht mehr möglich. Ab dem 23. Januar 2023 sind Abmeldungen nur noch für in Wiesbaden wohnhafte Personen oder in Wiesbaden zugelassene Fahrzeuge – mit vorheriger Terminvereinbarung - möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte über die untenstehenden Links.
Online-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Wenn Ihr Fahrzeug zuletzt nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie es jetzt auch online außer Betrieb setzen lassen. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten und eine E-Mail-Adresse für das Herunterladen einer Abmeldebestätigung.
Die Abmeldung des Fahrzeuges kann ohne freigeschalteten Personalausweis vorgenommen werden.
Nutzen Sie unseren Online‐Service und erledigen Sie die Abmeldung jederzeit direkt von zu Hause aus: https://zulassungsbehoerde.wiesbaden.de
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliche Kennzeichen
- gegebenenfalls Verwertungsnachweis sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für die Online-Abmeldung
- Neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode (werden in Wiesbaden seit dem 5. Januar 2015 ausgegeben)
- Auf dem/den Kennzeichenschilder/n neue Siegelplaketten mit Sicherheitscode (werden im Wiesbaden seit dem 5. Januar 2015 ausgegeben)
Gebühren
- Bei persönlicher Vorsprache: 15,90 Euro bis 67,10 Euro je nach Einzelfall
- Bei Kennzeichen-Reservierung zuzüglich: 2,60 Euro
- Bei Online-Abmeldung:
- ab 2,70 Euro (ohne direkte Reservierung des Kennzeichens)
- ab 5,30 Euro (inklusive Reservierung der Kennzeichenkombination für zwölf Monate auf das abgemeldete Fahrzeug)
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Paypal bei der Online-Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
16 i.V. § 17 g der Fahrzeugzulassungsverordnung
Online-Funktion
- 25 i.V. § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZ
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise
- Zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Außerbetriebsetzung (Abmeldung oder Stilllegung) wird nicht mehr unterschieden.
- Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch benachrichtigt.
- Im Rahmen der Abmeldung können Sie das Kennzeichen auf Ihren Namen (drei Monate) oder für eine Wiederanmeldung auf das gleiche Fahrzeug (zwölf Monate) reservieren.
- Falls das Auto verschrottet wurde, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis zu erfassen. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie von Ihrem anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.