Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausstellen lassen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden. Der Verlust oder der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf einer Frist von etwa drei Wochen nach der Vorsprache können die neuen Zulassungsdokumente abgeholt werden. Die Zulassungsbehörde kann über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
- gegebenenfalls Vollmacht
- eventuell polizeiliche Diebstahlanzeige
Gebühren
25,20 bis 71,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 5 Straßenverkehrsgesetz
Hinweise
Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen.