Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausstellen lassen
Der Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nach einem Verlust / Diebstahl oder bei Unleserlichkeit von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung durch Vorlage des HU-Berichts (im Original)
- Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle oder
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
- Sofern Sie noch den alten Fahrzeugbrief besitzen, ist dieser bei der Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) zwingend mit vorzulegen und auch in den neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) umzutauschen
Gebühren
11,20 bis 56,30 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Hinweise
Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich.