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Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausstellen lassen

Der Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nach einem Verlust / Diebstahl oder bei Unleserlichkeit von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung durch Vorlage des HU-Berichts (im Original)
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle oder
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
  • Sofern Sie noch den alten Fahrzeugbrief besitzen, ist dieser bei der Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) zwingend mit vorzulegen und auch in den neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) umzutauschen

Gebühren

11,20 bis 56,30 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Hinweise

Die Gebührenhöhe ist unterschiedlich.