Fahrzeug-Verkauf mitteilen
Wird ein Fahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.
Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.
An den Käufer ist auszuhändigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Bericht der Hauptuntersuchung und die bestehenden Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist).
Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Kaufvertrag / Veräußerungsmitteilung
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise
Es besteht eine Pflicht zur Mitteilung.