Kassen- und Steueramt
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die nach der Gewerbeordnung, nach dem Gaststättengesetz, zur Vorlage beim Regierungspräsidium oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge erforderlich ist. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die antragstellende Person ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden nachgekommen ist. Beispiele nach der Gewerbeordnung sind unter anderem das Bewachungs- und Maklergewerbe.
Online-Services
Über diesen Online-Service können Sie den Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Anschrift
Hasengartenstraße 25
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.
Telefon
- 0611 313270
- 0611 313959
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen