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Kassen- und Steueramt

Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die nach der Gewerbeordnung, nach dem Gaststättengesetz, zur Vorlage beim Regierungspräsidium oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge erforderlich ist. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die antragstellende Person ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden nachgekommen ist. Beispiele nach der Gewerbeordnung sind unter anderem das Bewachungs- und Maklergewerbe.

Online-Services

Über diesen Online-Service können Sie den Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Anschrift

Hasengartenstraße 25
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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