Spielapparatesteuer
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Die Spielapparatesteuer ist für jeden Aufstellort gesondert zu berechnen.
Die Grundlage für die Berechnung der Spielapparatesteuer ist der Gesamtbetrag, den Spielende aufwenden, also das Einkommen oder Vermögen, das sie einsetzen, um das Spielvergnügen zu erhalten. Dazu zählen auch die eingesetzten Gewinne, also die Summe der Beträge, die die Spieler investieren. Diese Beträge sind auf dem Zählerausdruck im Abschnitt „EINSÄTZE (EURO)“ im Kontrollmodul (SPIELV) vermerkt.
Die Steuer beträgt 7,5 % des Einsatzes.
Falls bei Geräten, die keine Gewinne ermöglichen, aufgrund eines fehlenden manipulationssicheren Zählwerks keine genauen Angaben zu den Einsätzen gemacht werden können, wird die Steuer pauschal festgelegt. In diesem Fall beträgt die Steuer für jedes Gerät 75,00 € pro Monat.
Für Geräte, die sexuelle Handlungen oder Gewalt gegen Menschen oder Tiere zeigen oder den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, wird eine Steuer von 1.000,00 € pro angefangenen Monat und Gerät fällig.
Für Geräte ohne gültige Bauartzulassung beträgt die Steuer 5.000,00 € pro Gerät und Monat.
Fristen
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Spielapparatesteuer
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.
Telefon
- 0611 312100
- 0611 316939
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen