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Hauptamt

Vaterschaft anerkennen (Ortsverwaltungen)

Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt und Jugendamt in Deutschland sowie bei Notaren abgegeben werden. Die Anerkennung einer Vaterschaft zu einem Kind ist nur dann möglich, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

Die Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Zur Anerkennung ist eine Zustimmung der Mutter erforderlich. Weitere Informationen sind im Standesamt erhältlich.

Terminabsprache ist erforderlich.

Vaterschaft anerkennen (Ortsverwaltungen)

Anschrift

Rathaus
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.

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  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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