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Pressemitteilungen

Bewerbungsverfahren für Vergabe der Atelierräume im Kunsthaus

Das Kunsthaus Wiesbaden ist ein im Herzen Wiesbadens gelegener, seit 1989 in städtischer Obhut befindlicher Ausstellungs- und Veranstaltungsort. Es besteht aus zwei miteinander verbundenen Gebäudeteilen: einem Neubau, in dem sich die Kunsthalle und die Artothek befinden und einem frisch sanierter Altbau, in dem sich Ateliers, ein weiterer Ausstellungsraum und die Räumlichkeiten des Referats Bildende Kunst des Kulturamts Wiesbaden befinden.

Das Kunsthaus versteht sich als kreativer und kommunikativer Ort. Die Ateliers können von Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Richtungen genutzt werden (Malerei, Bildhauerei, Grafik, Fotografie, Installations- und Videokunst als auch Performance). Die preiswerten Atelierräume sollen den Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit bieten, sich auf ihre künstlerische Arbeit zu konzentrieren und im lebendigen Austausch mit anderen Kunstschaffenden des Hauses weitere Impulse zu erhalten.

Die frisch sanierten Ateliers sind zwischen etwa 30 bis 70 Quadratmeter groß und stehen für einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung. Eine einmalige Verlängerung um drei Jahre ist prinzipiell möglich. Die monatlichen Mietkosten betragen 4,50 Euro pro Quadratmeter inklusive Nebenkostenpauschale. Eine leichte Erhöhung der Nebenkostenpauschale wird nach etwa einem Jahr geprüft. 

Elf Ateliers, darunter auch ein ebenerdiges Bildhauerei-Atelier, werden neu vergeben. Es können gegebenenfalls Ateliers von mehreren Kunstschaffenden genutzt werden. Eine gemeinsame Bewerbung ist möglich. Die Vergabe der Ateliers erfolgt durch eine fachkundige Jury, die unter dem Vorsitz von Kulturamtsleiter Jörg-Uwe Funk voraussichtlich im Juni 2025 zusammentreten wird. Die Ateliers sind – abhängig vom Baustellenverlauf – am 1. August 2025 bezugsbereit.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus Wiesbaden und aus der Region (50 Kilometer Radius), die ihren Arbeitsschwerpunkt in Wiesbaden haben oder hierhin verlegen wollen. 

Die Bewerbungsunterlagen in Papierform sollen beinhalten:

- Motivationsschreiben unter Angabe der Arbeitsplatzsituation zur Zeit, welcher Raumbedarf ( Quadratmeter, Licht, Raumhöhe) in etwa benötigt wird, wieviel Tage/Stunden pro Woche das Atelier genutzt werden soll und ob die Bereitschaft existiert, sich ein Atelier mit einer anderen Künstlerin/einem anderen Künstler zu teilen.

- Aktueller Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang inklusive Ausbildung und Auflistung künstlerischer Produktivität (Ausstellungen, Performance oder ähnlichen Veranstaltungen) der letzten zehn Jahre und Angabe, welche existenzsichernden Tätigkeiten ausgeübt werden.

- Aussagekräftiges Portfolio mit fünf bis zehn Abbildungen (keine Originale) und/oder ein Stick und/oder maximal  zwei Kataloge. Eingereichte Unterlagen können gegebenenfalls im Juli 2025 im Kunsthaus wieder abgeholt werden – der Wunsch sollte entsprechend markiert werden.

- Angabe einer eventuellen Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse und/oder einem künstlerischen Berufsverband. 

Die Bewerbungen sind bis zum 16. Mai 2025 (Datum Poststempel) zu richten an: Kulturamt Wiesbaden, Referat Bildende Kunst, Schulberg 10/Kunsthaus, 65183 Wiesbaden. 

Fragen können per E-Mail an bildende.kunstwiesbadende oder am Telefon unter (0611) 319002 gestellt werden.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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