Programm „Stadtteilmusik“ erweitert dezentrales Kulturangebot
Das Kulturamt der Landeshauptstadt Wiesbaden möchte mit dem Format „Stadtteilmusik“ das dezentrale Kulturangebot, welches nicht bereits durch die Stadtteilkulturtage abgebildet wird, erweitern und Musikbands fördern, die bei einzelnen kleineren Veranstaltungen in den Wiesbadener Stadtteilen und Bezirken auftreten.
Die Ausschreibung richtet sich an (private) Veranstalter und Veranstalterinnen, die zum Beispiel im Hof oder Garten ihres Hauses, auf der Wiese ihres Wohnblocks oder einem öffentlichen Platz oder auch indoor kleinere Livemusik-Konzerte veranstalten möchten. Denkbar sind ebenso Lesungen mit Livemusik. Die Veranstaltung muss für öffentliches Publikum zugänglich sein und das kulturelle Erlebnis muss dabei im Vordergrund stehen. Auftritte als Hintergrundmusik oder bei Straßenfesten und sonstigen bereits bestehenden Veranstaltungsformaten (Weinstände, Kerben, Konzertreihen, Stadtteilkulturtage, Festivals etc.) werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Anträge von Musikpubs und -clubs oder gastronomischen Betrieben, die üblicherweise Livemusikprogramme anbieten. Die Veranstaltung muss im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2025 stattfinden.
Es kann Eintritt verlangt werden, ist aber keine Bedingung. Die Organisation, die Bewerbung der Veranstaltung und sonstige Aufgaben (Künstlercatering, GEMA, Infrastruktur, Technik, Anmeldung beim Ordnungsamt bei Alkoholausschank etc.) muss in durch den oder die Antragstellerin oder Antragsteller organisiert und finanziert werden.
Das Kulturamt übernimmt die Gage der Musiker/innen mit bis zu 250 Euro pro Person und Konzert, wenn die Spieldauer mindestens 60 Minuten beträgt. Die maximale Fördersumme für die Künstlergagen beträgt 1000 Euro. Es muss sich um professionelle Musiker/innen handeln, die ihr Geld hauptsächlich mit dem Musikmachen und –spielen verdienen. Zusätzlich zu den Gagen kann - bei Bedarf - eine Technikpauschale von bis zu 250 Euro pro Konzert gewährt werden. Für die Abrechnung werden dem Kulturamt Rechnungen und Quittungen über die Auszahlung der Honorare beziehungsweise Technikkosten vorgelegt.
Interessierte können bis Montag, 30. Juni, eine Förderung ab sofort formlos unter stadtteilkulturwiesbadende beantragen. Der Antrag muss eine kurze Beschreibung des Vorhabens – insbesondere Datum, Uhrzeit, Ort, Band, Programm, Rahmenbedingungen - beinhalten.
Die Summe der zur Verfügung stehenden Fördermittel ist begrenzt. Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Pro Antragstellendem ist maximal eine Förderung möglich, ebenso darf eine Künstlerin, ein Künstler oder ein Ensemble nur durch einen Auftritt aus dem Förderprogramm Stadtteilmusik gefördert werden (Dies sollte vor Antragstellung bei der Künstlerin, dem Künstler oder Ensemble erfragt werden).
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.