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Nassauische Sparkasse (NASPA)

Artikel

Die Nassauische Sparkasse wurde mit Edikt vom 22.01.1840 unter dem Namen »Herzoglich Nass. Landeskreditkasse« als Staatsbank gegründet. Ziel war die Schaffung günstiger Kreditmöglichkeiten für die Landeseinwohner, insbesondere zur Ablösung des Zehnten. Die Refinanzierung erfolgte über verzinsliche Schuldscheine und Spareinlagen, über Depositen sowie über unverzinsliche Papiere, sogenannte Landeskreditkassenscheine, die als Banknoten in Umlauf gebracht wurden. Die im Unterschied zu den Schuldscheinen kurzfristig kündbaren Spareinlagen waren an feste Obergrenzen gebunden und sollten vor allem die ärmere Bevölkerung ansprechen. Für alle Verbindlichkeiten des Geldinstituts haftete der Landessteuerfiskus; alle Gewinne waren Eigentum des Landes. Auch die gesamte Organisation lag in staatlicher Hand. Für die Leitung wurde eine eigene Direktion eingerichtet. Als lokale Geschäftsstellen fungierten die in jedem der 28 Amtsbezirke vorhandenen Rezepturen, so dass von Anfang an ein flächendeckendes Filialnetz vorhanden war. Während der Revolution 1848/49 wurde die Landeskreditkasse mit Gesetz vom 16.02.1849 in Landesbank umbenannt und ihr Geschäftskreis erweitert. Dazu zählten eine stärkere Kreditgewährung an Gewerbetreibende, die Diskontierung von Wechseln und – zur Ankurbelung der Spartätigkeit – höhere Zinsen für Spareinlagen.

Nach der Annexion Nassaus wurde die Landesbank in zwei Geldinstitute aufgeteilt: eine Nassauische Landesbank und eine Nassauische Sparkasse. Erstere sollte sich ausschließlich dem Realkreditgeschäft widmen. Wichtige Geschäftsfelder wie die Unterhaltung eines Kontokorrentverkehrs, die Übernahme von Giro- und Kommissionsaufträgen, die Betätigung am Geldmarkt und der Verkehr mit anderen Bankhäusern blieben der preußischen Staatsbank vorbehalten. Erst das Landesbankgesetz vom 16.04.1902 hob viele dieser Beschränkungen auf. 1911 übernahm die Nassauische Landesbank zusätzlich die Funktion einer Girozentrale für die öffentlichen Sparkassen im Regierungsbezirk Wiesbaden. 1913 kam eine Lebensversicherungsanstalt hinzu, 1914 eine Kriegsversicherung zur Versorgung der Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten, 1929 eine Bausparkasse.

Das Schwesterinstitut Nassauische Sparkasse konzentrierte sich vor allem auf das Sparkassengeschäft. Neuerungen brachten ab Mitte der 1880er-Jahre die Zulassung auch höherer Sparbeträge bis zu einer Obergrenze von 30.000 Mark sowie die Einführung von Sparbüchern und die Einrichtung spezieller Schulsparkassen. Die Spareinlagen verwendete man gewinnbringend für verzinsliche Darlehen, wodurch es zwangsläufig zu Überschneidungen mit der Tätigkeit der Landesbank kam. Organisatorisch waren beide Institute eng miteinander verbunden. Sie besaßen eine gemeinsame Direktion, in dem 1863 bezogenen und 1914–16 stark erweiterten Gebäude an der Rheinstraße einen gemeinsamen Dienstsitz und zum Teil auch gemeinsame Agenturen im Land. Ab Mitte der 1880er-Jahre wurde damit begonnen, hauptamtliche Bankbeamte einzusetzen und das Filialnetz bedarfsgerecht weiter auszubauen. Außerdem ging man dazu über, zusätzlich ehrenamtlich verwaltete »Sammelstellen« einzurichten, die in den 1920er-Jahren die Bezeichnung »Zweigstellen« erhielten, während die »Agenturen« seit Anfang des Jahrhunderts »Landesbankstellen« hießen. Träger der beiden Nachfolgeinstitute war seit 1869 der Kommunalständische Verband des Regierungsbezirks Wiesbaden. Er haftete für alle Verbindlichkeiten, partizipierte dafür aber auch in erheblichem Umfang an den Gewinnen.

Die NS-Zeit und den Zweiten Weltkrieg haben die Nassauische Landesbank und die mit ihr verbundene Nassauische Sparkasse relativ unbeschadet überstanden, wobei es freilich nicht an verbalen Verbeugungen vor dem NS-Regime gefehlt hat. Eine schwierige Situation trat 1945 mit der Aufteilung des Regierungsbezirks Wiesbaden auf die amerikanische und die französische Zone ein, da dadurch auch das Geschäftsgebiet der beiden Geldinstitute auseinandergerissen wurde. Die gemeinsame Geschäftsgrundlage blieb dennoch erhalten. Allerdings musste bei der Landesbankstelle Oberlahnstein vorübergehend eine zusätzliche Direktion eingerichtet werden. Über 83 Jahre verbrachten die beiden nassauischen Geldinstitute unter dem Dach des Bezirksverbands Wiesbaden, der während der NS-Zeit allerdings vorübergehend seinen demokratischen Unterbau verlor und zeitweise als Provinzialverband firmierte. Mit Gesetz vom 07.05.1953 löste das Land Hessen den Kommunalständischen Verband zum 01.06.1953 auf und schuf für dessen Aufgabenbereich eine neue Organisationsstruktur. Die Nassauische Landesbank ging auf die Hessische Landesbank Frankfurt über, die Nassauische Sparkasse blieb als selbstständiges Institut bestehen, erhielt aber mit dem Land Hessen einen neuen Gewährsträger.

1991 wurde die Nassauische Sparkasse rekommunalisiert. Die Trägerschaft wechselte vom Land Hessen auf den Sparkassenzweckverband Nassau über, zu dem sich die Städte Frankfurt und Wiesbaden, die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus, Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg in Hessen sowie die Landkreise Rhein-Lahn und Westerwald in Rheinland- Pfalz zusammengeschlossen hatten. Deren Verwaltungsbezirke bilden denn auch – mit Ausnahme des Weilburger Teils im Landkreis Limburg – das heutige Geschäftsgebiet der Nassauischen Sparkasse. Es umfasst rund 4.200 km² mit zwei Millionen Bewohnern und ist damit die zweitgrößte aller 438 dt. Sparkassen.

Literatur

Lerner, Franz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Nassauer Raumes 1816–1964, Wiesbaden 1965.