Naturschutzgebiete in Wiesbaden
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
In einer Rechtsverordnungen zum jeweiligen Schutzgebiet wird der Schutzzweck genauer beschrieben und es werden Regelungen zum Verhalten im Gebiet getroffen. Handlungen, die zu einer Beschädigung oder nachhaltigen Störung führen können, sind untersagt, um die hohe Bedeutung der Gebiete für Ökologie und Naturerleben zu erhalten.
Die Naturschutzgebiete Rettbergsaue, Rabengrund und Theißtal wurden im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) gemeldet.
Ziel dieser Richtlinie ist die Gewährleistung eines umfassenden europaweiten Lebensraum- und Artenschutzes, der durch eine entsprechende Rechtssetzung auf europäischer Ebene für die Nationalstaaten verbindlich festgelegt werden soll. Nach nationaler und europaweiter Prüfung der Vorschläge werden die ausgewählten Gebiete in einer Liste der EU-Kommission zusammengefasst und öffentlich bekannt gemacht. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist Sache der Nationalstaaten, wobei zum "Biosphärenreservat" und "Naturschutzgebiet" keinerlei weitere Vorgaben der EU-Kommission hinzukommen.