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PFC-Belastung in Königsfloßbach, Ochsenbrunnenbach, Cyperus-Park und Kiesgrube

Im Februar 2020 wurden aus den Quellen von Königsfloßbach, Ochsenbrunnenbach, Cyperus-Park und aus der ehemaligen Kiesgrube Wasserproben entnommen und analysiert.
Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) gibt nur einen Grenzwert für PFOS und seine Derivate an. Dieser Grenzwert wird von PFOS deutlich unterschritten. Die beigefügten Werte des Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes, bzw. des Geringfügigkeitsschwellenwertes der LAWA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser), dienen nur zur Orientierung. Bachwasser ist auch aus anderen Gründen kein Trinkwasser!

Königsfloßbach

Die gemessene Konzentration an PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) lag deutlich über dem Geringfügigkeitsschwellenwert (LAWA) und Trinkwasserleitwert (Umweltbundesamt). Die Konzentration für PFOA (Perfluroktansäure) lag unterhalb des Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes. Die PFOS (Perfluroktansulfonsäure) Konzentration lag unterhalb der Nachweisgrenze.

Ochsenbrunnenbach

Die gemessene Konzentration an PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) lag deutlich über dem Geringfügigkeitsschwellenwert (LAWA) und Trinkwasserleitwert (Umweltbundesamt). Die Konzentration für PFOA (Perfluroktansäure) lag geringfügig oberhalb des Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes. Die Konzentration von PFOS (Perfluroktansulfonsäure) lag deutlich unterhalb des Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes/Geringfügigkeitsschwellenwertes der LAWA.

Fazit

Die PFC-Belastung an diesen Gewässern dürfte für ein übliches Spielen (wie. Z.B. Steine drehen, Stöcke entnehmen, Wasserfahrzeuge fahren lassen) keine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Kinder sollten auch wegen anderer Stoffe im Gewässer (z.B. Bakterien) grundsätzlich dazu angehalten werden kein Bachwasser zu trinken und sich nach dem Spielen im Bach sowie vor dem Verzehr von Lebensmitteln die Hände zu waschen. Dem Umweltamt sind keine Wasserrechte zur Entnahme am Königsfloßbach und Ochsenbrunnenbach bekannt. Von einer Entnahme im Rahmen des Gemein- und Anliegergebrauchs wird bis Vorlage der abschließenden 2. Stufe des Untersuchungsprogramms abgeraten.

Cyperus-Anlage

Die gemessene Konzentration an PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) lag geringfügig über dem Geringfügigkeitsschwellenwert (LAWA) und Trinkwasserleitwert (Umweltbundesamt). Die Konzentration für PFOA (Perfluroktansäure) lag unterhalb des Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes. Die PFOS (Perfluroktansulfonsäure) Konzentration lag unterhalb der Nachweisgrenze. Aus der Cyperus-Quelle erfolgt die Entnahme von Tränkwasser für Tiere des Cyperus-Tierparks. Diese werden nicht dem Verzehr zugeführt. Ob eine Gefährdung für die Tiere besteht wird im Rahmen der umfassenden Untersuchung der 2. Stufe des Untersuchungsprogramms abschließend geklärt werden.

Ehemalige Kiesgrube

Die gemessene Konzentration an PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und PFOA (Perfluroktansäure) lag deutlich unter dem Geringfügigkeitsschwellenwerte (LAWA) und Trinkwasserleitwert (Umweltbundesamt). Die PFOS (Perfluroktansulfonsäure) Konzentration lag unterhalb der Nachweisgrenze. Die Kiesgrube stellt ein naturschutzfachliches Entwicklungsgebiet dar. Eine Nutzung der Kiesgrube zu Freizeitzwecken (Schwimmen, Befahren, Angeln, etc.) ist verboten. Wasserentnahmen erfolgen nicht.  

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