Gartenschläfer im Raum Wiesbaden
Gartenschläfer - die dank dunkler Gesichtsmaske auffälligsten Vertreter aus der Familie der Schlafmäuse - sind in Wiesbaden und Umgebung heimisch.
Der Gartenschläfer ist mit seinen großen Augen und der schwarzen Gesichtsmaske der auffälligste Vertreter aus der Familie der Schlafmäuse, auch Bilche genannt. Die kleinen, nur zehn bis 17 Zentimeter großen, Säugetiere sind überwiegend in Laub- und Nadelwäldern zu Hause, besiedeln aber auch Obst- und Hausgärten. Die nachtaktiven Allesfresser sind auf ein möglichst vielfältiges Nahrungsangebot angewiesen. Früchte, Knospen und Samen aber auch Insekten und Schnecken stehen auf ihrem Speiseplan. Bis zum Winterschlaf, der im Oktober beginnt, müssen sie sich genügend Reserven anfressen, um die Zeit bis zum folgenden April gut zu überstehen. Ihre selbstgebauten kugeligen Schlafnester bauen sie versteckt und geschützt in Baumhöhlen oder Felsspalten. In Siedlungsnähe beziehen sie auch Vogelnistkästen, Schuppen- und Hausdächer oder Rollladenkästen. Insbesondere beim Zusammenleben mit dem Menschen unter einem Dach kann es mit dem kleinen Kulturfolger daher auch zu Konflikten kommen.
Der Gartenschläfer ist stark gefährdet
Durch den zunehmenden Flächenverbrauch für Siedlung, Verkehr und Landwirtschaft wird der Lebensraum der Gartenschläfer immer kleiner und zunehmend zerschnitten. Pestizide, hier vor allem Insektizide und Rodentizide (Nagergifte), können zu direkten und indirekten Schäden führen. Weniger Insekten bedeuten weniger Nahrung für die Tiere. Auch veränderte klimatische Bedingungen stellen die Gartenschläfer vor neue Herausforderungen. Zunehmend mildere Winter lassen die Tiere häufiger aus dem Winterschlaf erwachen. Hierdurch steigt der Energiebedarf und führt leicht in den Hungertod. In Städten haben Gartenschläfer oft das Glück, auch im Winter einen gedeckten Tisch zu finden – z.B. über Futterstellen für Vögel. Gerade letzteres erklärt, warum die Tiere in der freien Landschaft stärker gefährdet erscheinen als in der Stadt.
In Wiesbaden werden die kleinen Bilche noch häufig gesichtet. Dieser Umstand hat der Stadt den inoffiziellen Titel "Gartenschläferhauptstadt" eingebracht.
Auch wenn der Bestand dieser Bilchart in Wiesbaden derzeit noch stabil erscheint, so lauern im Siedlungsbereich Gefahren, denen das Tier in der freien Landschaft seltener begegnet:
- Hauskatzen haben es nicht nur auf Vögel und andere Nagetiere abgesehen, sondern jagen auch Gartenschläfer,
- Rodentizide bekämpfen nicht nur Ratten, sondern können auch für Gartenschläfer tödlich sein,
- offene Fässer zum Auffangen von Regenwasser führen, wenn keine Ausstiegshilfen vorhanden sind, häufig zum Tod durch Ertrinken für den Nager.
Der Bestand von Gartenschläfern hat sich in einigen Regionen Deutschlands und Europas stark verringert, in manchen Gegenden ist er sogar schon ausgestorben.
Der Gartenschläfer wurde im Jahr 2020 in der bundesweiten Roten Liste als "stark gefährdet" eingestuft und ist eine sogenannte 'Verantwortungsart', da ein großer Teil seines Verbreitungsgebietes in Deutschland liegt. Somit ist die Bundesrepublik für die Erhaltung dieser Art in hohem Maße verantwortlich.
Projekt "Spurensuche Gartenschläfer"
Gartenschläfer stehen unter besonderem Schutz
Gartenschläfer stehen unter Naturschutz. Aufgrund des Schutzstatus ist es verboten, die Tiere zu fangen, aus ihrem Lebensraum zu entfernen oder Niststätten zu zerstören. Erlaubt sind Maßnahmen, die sich nicht direkt gegen die Tiere richten, ihnen jedoch den Zugang zu Gebäuden erschweren oder unattraktiv machen (Vergrämung). Auf der Seite „Spurensuche Gartenschläfer“ finden Sie Tipps, die dabei helfen Häuser „gartenschläfersicher“ zu gestalten.
Ist ein Tier in einen Wohnraum eingedrungen, dann genehmigt die Untere Naturschutzbehörde den Lebendfang mit einer geeigneten Falle. Das Tier muss dann im Regelfall in unmittelbarer Nähe des Hauses freigelassen werden.
Darüber hinaus gehende Maßnahmen können nur genehmigt werden, wenn von den Tieren unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen oder besondere Gründe vorliegen. Eine Genehmigung kann nur für solche Maßnahmen erteilt werden, die erwarten lassen, dass sie die Beeinträchtigung wirksam beseitigen und die Tiere nicht mehr belasten als nötig.
Um prüfen zu können, ob ein genehmigungsfähiger Einzelfall vorliegt benötigt das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, einen schriftlichen Antrag. Bitte beschreiben Sie, warum eine besondere Beeinträchtigung vorliegt und wo genau sich das Tier oder die Tiere befinden. Geben Sie zudem Ihre Kontakt- und Adressdaten an.
Gartenschläfer-Nistkästen und Informationsmaterial sind im Umweltladen, Luisenstraße 19, erhältlich.