Baulücken im Ortsbezirk Medenbach
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Medenbach erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht (PDF / 0,96 MB)
- 01 An den drei Weiden (PDF / 664,29 KB)
- 02 An den drei Weiden (PDF / 664,1 KB)
- 03 An den drei Weiden (PDF / 829,45 KB)
- 04 An den drei Weiden (PDF / 829,5 KB)
- 05 An den drei Weiden (PDF / 829,37 KB)
- 06 An den drei Weiden (PDF / 761,12 KB)
- 07 Wildsachsener Straße (PDF / 560,66 KB)
- 08 Neufeldstraße (PDF / 434 KB)
- 09 Neufeldstraße (PDF / 434,11 KB)