Baulandkataster der Landeshauptstadt Wiesbaden
Das Baulandkataster besteht aus unbebauten Grundstücken sowie untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, beziehungsweise innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, bebaubar erscheinen. Darin sind sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung enthalten als auch solche, für die eine gemischte oder gewerbliche Nutzung denkbar ist. Sie werden in Karten erfasst und in Datenblättern mit Angaben zu Flur, Flurstücksnummer, Straßennamen, Grundstücksgröße und Planungsrecht dargestellt. Des Weiteren sind Luftbilder beigefügt.
Die Zusammenstellung der Grundstücke soll Bauwilligen als Informationsgrundlage dienen. Weitergehende Details über die Verwertbarkeit des Grundstückes, wie die Bebauungsmöglichkeit, die Eigentumsverhältnisse und sonstige Rahmenbedingungen, müssen von den Interessenten eigenständig ermittelt werden. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine beim Bauaufsichtsamt einzureichende Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
Die Veröffentlichungen des Baulandkatasters im Internet für die jeweiligen Ortsbezirke wurden in den Wiesbadener Tageszeitungen durch öffentliche Bekanntmachungen angekündigt – einsehbar bei den Downloads am Ende dieser Seite.
Die betroffenen Grundstückseigentümer können jederzeit schriftlich beim Stadtplanungsamt gegen die Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster Widerspruch einlegen.