Bauen in Wiesbaden
Bauaufsicht
Baurecht
Baulastenverzeichnis
Bauaufsichtsbehörden
Die Bauaufsicht ist Aufgabe des Staates und wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Die Bauaufsicht Wiesbaden nimmt als Untere Bauaufsichtsbehörde die Aufgaben wahr.
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bauaufsicht für den Regierungsbezirk Darmstadt, Region Rhein-Main/Südhessen, übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden aus und ist für die Anerkennung der Prüfingenieure für Baustatik, für die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall und für die Marktüberwachung der Bauprodukte zuständig.
Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Für den Bereich Bauen und Wohnen werden eine Reihe von Maßnahmen, Richtlinien und Empfehlungen zur Verfügung gestellt, soweit diese bereits elektronisch publiziert wurden.
Am Bau Beteiligte: Hilfreiche Links
Die Bauherrschaft ist verantwortlich für ihr Bauvorhaben. Ihr obliegt dabei die gesetzliche Verpflichtung, die formellen und materiellen Vorschriften des öffentlichen Baurechts einzuhalten. Die Verantwortlichkeit besteht unabhängig davon, ob das Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig oder baugenehmigungsfrei ist. Zu den besonderen Pflichten einer Bauherrschaft gehört es, geeignete am Bau Beteiligte (Entwurfsverfasser, Unternehmen und Bauleiter), Nachweisberechtigte und Sachverständige zu beauftragen.
Architekten
Die Internetseite der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hält nicht nur Informationen für Architekten, sondern auch für Bauherrn zum Thema Bauen bereit. Hier finden sich auch umfangreiche Informationen zu den Personen, die als Entwurfsverfasser, Bauleiter, Nachweisberechtigte und Sachverständige beauftragt werden können sowie die zugehörigen Rechtsgrundlagen und weitere interessante Links.
Ingenieurkammer
Das Internetforum der Ingenieurkammer Hessen hält nicht nur Informationen für Ingenieure, sondern auch für Bauherrn zum Thema Bauen bereit. Dort sind auch umfangreiche Informationen zu den Personen, die als Entwurfsverfasser, Bauleiter, Nachweisberechtigte und Sachverständige beauftragt werden können sowie die zugehörigen Rechtsgrundlagen und weitere interessante Links zu finden.
Handwerker
Unternehmen im Sinne der HBO sind selbständige Handwerker oder Gewerbetreibende. Ist das Unternehmen ein Handwerksbetrieb, muss dieser in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eingetragen sein. Um sich von der Zuverlässigkeit und Sachkunde des Unternehmens zu überzeugen, kann man sich durch Einsicht in die Handwerksrolle von der Eintragung eines Handwerkers überzeugen. Die Handwerkskammer Wiesbaden stellt hierzu nähere Informationen und weitere interessante Links bereit.
Energieerzeug.
Sachverständige für Energieerzeugungsanlagen sind die nach dem Schornsteinfegermeistergesetz bestellten Bezirksschornsteinfegermeisterinnen oder Bezirksschornsteinfegermeister in ihren jeweiligen Kehrbezirken. Der Landesverband des Schornsteinfegerhandwerks Hessen stellt hierzu nähere Informationen (Suchmaschine etc.) und weitere interessante Links bereit.