Baulücken im Ortsbezirk Kloppenheim
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Kloppenheim erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Kloppenheim (PDF / 1,46 MB)
- 01 Seelgasse (PDF / 235,73 KB)
- 02 Seelgasse (PDF / 235,87 KB)
- 03 Stiegelstraße (PDF / 368,08 KB)
- 05 Pfortenstraße (PDF / 593,03 KB)
- 06 Pfortenstraße (PDF / 594,86 KB)
- 07 Pfortenstraße (PDF / 628,64 KB)
- 10 Bierhausweg (PDF / 650,12 KB)
- 12 Pfarrstraße (PDF / 649,43 KB)
- 13 Ernst-Göbel-Straße (PDF / 649,66 KB)
- 15 Heßlocher Straße (PDF / 337,64 KB)
- 16 Thomaeweg (PDF / 1,62 MB)
- 17 Hackenbaum (PDF / 1,62 MB)
- 20 Am Pfarrgarten (PDF / 329,74 KB)
- 21 Am Pfarrgarten (PDF / 298,43 KB)
- 23 Kirschberg (PDF / 234,97 KB)
- 24 Kirschberg (PDF / 292,07 KB)