Baulücken im Ortsbezirk Igstadt
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Igstadt erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Igstadt (PDF / 270,62 KB)
- 01 Hauptstraße (PDF / 863,2 KB)
- 05 Am Wasserturm (PDF / 678,93 KB)
- 06 Am Wasserturm (PDF / 679,14 KB)
- 07 Weingartenstraße (PDF / 375 KB)
- 08 Weingartenstraße (PDF / 375,05 KB)
- 09 Vorm Graben (PDF / 609,26 KB)
- 10 Nordenstadter Straße (PDF / 547,72 KB)
- 11 Am Heiligenhaus (PDF / 533,71 KB)
- 12 Nordenstadter Straße (PDF / 352,08 KB)
- 15 Susannastraße (PDF / 306,41 KB)