Baulücken im Ortsbezirk Frauenstein
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Frauenstein erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht (PDF / 1,74 MB)
- 01 Im Weingarten (PDF / 427,92 KB)
- 02 Im Weingarten (PDF / 429,92 KB)
- 03 Herrnbergstraße (PDF / 471,33 KB)
- 04 Herrnbergstraße (PDF / 471,68 KB)
- 05 Herrnbergstraße (PDF / 496,18 KB)
- 09 Am Herrmannsberg (PDF / 1,69 MB)
- 10 Georgenborner Straße (PDF / 459,98 KB)
- 11 Am Herrmannsberg (PDF / 460,94 KB)
- 12 Zum Grauen Stein (PDF / 314,05 KB)
- 13 Zum Grauen Stein (PDF / 337,18 KB)
- 14 Zum Grauen Stein (PDF / 337,14 KB)
- 15 Am Simmler (PDF / 337,2 KB)
- 16 Kirschblütenstraße (PDF / 457,01 KB)
- 17 Burglindenstraße (PDF / 432,8 KB)
- 18 Kirschblütenstraße (PDF / 433,9 KB)
- 19 Zum Nürnberger Hof (PDF / 400,51 KB)
- 20 Zum Nürnberger Hof (PDF / 398,87 KB)