Baulücken im Ortsbezirk Erbenheim
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Erbenheim erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Erbenheim, Teil 1 (PDF / 1,6 MB)
- Übersicht Erbenheim, Teil 2 (PDF / 1,03 MB)
- 01 Mühlstraße (PDF / 687,72 KB)
- 02 Mühlstraße (PDF / 687,79 KB)
- 03 Krautgartenstraße (PDF / 609,26 KB)
- 04 Wandersmannstraße (PDF / 608,98 KB)
- 05 Köhlstraße (PDF / 416,11 KB)
- 06 Egerstraße (PDF / 754,73 KB)
- 07 Bahnstraße (PDF / 395,17 KB)
- 08 Mühlhohle (PDF / 619,37 KB)
- 09 Kreuzberger Ring (PDF / 619,99 KB)
- 10 Kreuzberger Ring (PDF / 615,34 KB)
- 11 Kreuzberger Ring (PDF / 615,39 KB)
- 17 Tempelhofer Straße (PDF / 709,94 KB)