Baulücken im Ortsbezirk Dotzheim
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Dotzheim erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Dotzheim (PDF / 2,15 MB)
- 03 Felsenstraße (PDF / 600,33 KB)
- 06 Aunelstraße (PDF / 718,33 KB)
- 07 Angerweg (PDF / 439,45 KB)
- 08 Ziegelhüttenstraße (PDF / 635,75 KB)
- 09 Josefstraße (PDF / 636,09 KB)
- 10 Willi-Juppe-Straße (PDF / 576,28 KB)
- 11 Willi-Juppe-Straße (PDF / 576,54 KB)
- 12 Stegerwaldstraße (PDF / 662,76 KB)
- 13 Stegerwaldstraße (PDF / 662,86 KB)
- 14 Stegerwaldstraße (PDF / 663,14 KB)
- 15 Willi-Werner-Straße (PDF / 662,77 KB)
- 16 Helgoländer Straße (PDF / 646,6 KB)