Baulücken im Ortsbezirk Breckenheim
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Breckenheim erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Breckenheim (PDF / 2,58 MB)
- 01 Klingenbachstraße (PDF / 398,36 KB)
- 04 Bergwiesenstraße (PDF / 1,42 MB)
- 05 Alte Dorfstraße (PDF / 315,17 KB)
- 07 Rieslingstraße (PDF / 365,98 KB)
- 08 Am Rathaus (PDF / 351,53 KB)
- 10 Rieslingstraße (PDF / 407,58 KB)
- 11 Rieslingstraße (PDF / 391,26 KB)
- 12 Rieslingstraße (PDF / 396,01 KB)
- 13 Mühlgartenweg (PDF / 332,37 KB)
- 14 Mühlgartenweg (PDF / 332,65 KB)
- 16 Rieslingstraße (PDF / 410,75 KB)