Baulücken im Ortsbezirk Auringen
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Auringen erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht Auringen (PDF / 1,69 MB)
- 01 An der Leimenkaut (PDF / 1,32 MB)
- 02 An der Leimenkaut (PDF / 1,32 MB)
- 03 An der Leimenkaut (PDF / 1,32 MB)
- 04 An der Leimenkaut (PDF / 1,32 MB)
- 07 Georg-Rieser-Straße (PDF / 767,55 KB)
- 08 Georg-Rieser-Straße (PDF / 767,63 KB)
- 09 Guldenweg (PDF / 767,35 KB)
- 10 Alt Auringen (PDF / 445,55 KB)
- 11 Im Hopfengarten (PDF / 445,24 KB)
- 12 In der Hohl (PDF / 423,65 KB)
- 13 Im Seiffen (PDF / 1,16 MB)
- 16 Im Seiffen (PDF / 1,16 MB)
- 17 Im Seiffen (PDF / 1,16 MB)
- 18 Alt Auringen (PDF / 410,12 KB)
- 19 Am Rebenhang (PDF / 687,23 KB)
- 20 Am Lindenborn (PDF / 687,37 KB)