Baulücken im Ortsbezirk Amöneburg
Es ist Folgendes zu beachten:
- Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
- Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als „privat“ bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als „Stadt“ aufgeführt.
- Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Amöneburg erfolgte im Jahr 2020.
Dokumente
- Übersicht (PDF / 1,71 MB)
- 01 Unterer Zwerchweg (PDF / 585,8 KB)
- 02 Wiesbadener Landstraße (PDF / 535,63 KB)
- 03 Wiesbadener Landstraße (PDF / 535,6 KB)
- 05 Hilgerstraße (PDF / 926,42 KB)
- 06 Hilgerstraße (PDF / 598 KB)
- 07 Wiesbadener Landstraße (PDF / 636,35 KB)
- 08 Wiesbadener Landstraße (PDF / 636,23 KB)
- 09 Wiesbadener Landstraße (PDF / 636,27 KB)
- 10 Melanchthonstraße (PDF / 639,67 KB)