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Leistungen für Geflüchtete

In vielen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder sozialen Zugehörigkeit, Religion oder wegen ihrer politischen Überzeugungen verfolgt, sie gelten als Geflüchtete.

Für Asylsuchende gilt:
Wenn sie in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie auf die Bundesländer verteilt. Aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer werden sie den einzelnen Kommunen zugewiesen.
Nach Wiesbaden zugewiesene Geflüchtete werden durch das Büro Aufnahmemanagement in verschiedenen Unterkünften untergebracht oder ziehen zu Verwandten. Sie erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen zum einen Hilfe zur Bewältigung des Alltags durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialdienstes Asyl. Zum anderen materielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch das Maßnahmen- und Integrationsmanagement für Geflüchtete werden sie auf die Anforderungen des Kommunalen Jobcenters zur Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Das Sozialleistungs- und Jobcenter prüft auch die Zuständigkeit für neu aus Krisengebieten ankommende Flüchtlinge, sowie für Menschen mit zeitlich befristeten Aufenthaltstiteln und steuert deren Zugang zu den entsprechenden Leistungsbereichen.

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