Betreuungsbehörde
Für volljährige Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Lebensführung eigenverantwortlich und ohne Unterstützung zu organisieren und daher einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt bekommen sollen, wird die Betreuungsbehörde im Vorfeld für das Betreuungsgericht tätig. Sie erstellt einen Sozialbericht und schlägt dem Gericht – falls notwendig – eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer vor. Zudem sorgt die Betreuungsbehörde dafür, dass in der Stadt ein ausreichendes Angebot an geeigneten Betreuerinnen und Betreuern vorhanden ist.
Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Neben persönlichen Gesprächen und Informationsveranstaltungen steht den Bürgerinnen und Bürgern hierfür auch die Broschüre "Rechtliche Vorsorge – Sie entscheiden, wer entscheidet!" mit wichtigen Vordrucken zur Verfügung. Die Broschüren erhalten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfrei bei der Betreuungsbehörde.