Wissenswertes über rechtliche Betreuung
Hier werden wichtige Fragen zur rechtlichen Betreuung geklärt, unter Anderem, was eine gesetzliche Betreuung ist, wer eine Betreuung anregen kann, wer als Betreuer eingesetzt wird, wer diesen kontrolliert und wie eine Betreuung vermieden werden kann.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Unter einer gesetzlichen Betreuung versteht man die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person durch einen gerichtlich bestellten Betreuer, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Willen zu bilden, oder die in ihrer Mobilität derart eingeschränkt ist, dass sie ohne fremde Hilfe keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann. Eine Betreuung führt in keinem Fall zu einer Entmündigung. Die Geschäftsfähigkeit wird von der Betreuung nicht tangiert.
Was ist ein Betreuer?
Der Betreuer ist der gerichtlich bestellte Vertreter eines Erwachsenen, für den eine Betreuung eingerichtet wurde. Er organisiert die erforderlichen Hilfen.
Wann wird eine Betreuung eingerichtet?
Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn die betroffene Person körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass sie ihre rechtlichen Angelegenheiten ohne die Hilfe eines Betreuers nicht mehr alleine wahrnehmen kann.
Wer wird als Betreuer eingesetzt?
Jede natürliche volljährige Person kann ehrenamtlich Betreuungen führen. Dies können Angehörige oder Bekannte aus dem Lebensumfeld sein. Ist dort niemand vorhanden, so werden neutrale ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. In besonders schwierigen Fällen kommen Berufsbetreuer zum Zuge. Der Wunsch des Betreuten soll dabei beachtet werden.
Wie kann ich Betreuer werden?
Die Betreuungsbehörde vor Ort hilft bei dieser Frage weiter. Die Wiesbadener Betreuungsbehörde sucht qualifizierte Fachkräfte, die Interesse an der Tätigkeit als Berufsbetreuerin beziehungsweise Berufsbetreuer haben.
Entstehen durch die Betreuung Kosten?
Ja, es entstehen Kosten durch die Betreuung. Das sind zunächst die Verfahrenskosten beim Gericht, die allerdings den geringsten Teil der Gesamtkosten ausmachen. Der Betreuer hat Anspruch auf einen Aufwandsersatz. Wird die Betreuung durch einen Berufsbetreuer geführt, erhält dieser eine festgelegte pauschalierte Vergütung.
Wer trägt die Kosten?
Generell trägt der Betreute die Kosten für die Betreuung. Ist dieser dazu nicht in der Lage, werden die Kosten von der Staatskasse übernommen.
Wer kontrolliert den Betreuer?
Die Kontrolle wird durch das jeweilige Amtsgericht ausgeübt. Grundlage sind jährliche Berichte des Betreuers über den Verlauf der Betreuung. Im Fall, dass auch Geld verwaltet wird, muss der Betreuer in der Regel die Ausgaben für den Betreuten jährlich nachweisen und belegen.
Wer kann eine Betreuung anregen?
Jeder, der von einem Hilfsbedarf einer anderen Person erfährt, kann eine Betreuung anregen. Die Betreuung wird beim jeweils zuständigen Amtsgericht angeregt.
Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?
Eine Betreuung kann vermieden werden, indem man eine rechtliche Vorsorge im Sinne einer Vollmacht trifft. Eine umfassende Vollmacht ist das durchgreifendste Mittel, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Zudem ermöglicht die Vollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung.