Wiesbadener Freizeitkarte 2024
Die Freizeitkarte soll Freizeitgestaltung, Kultur und Bildung für alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener erschwinglich machen. Dafür bietet die Teilhabekarte eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent. Die Ermäßigung greift beispielsweise in kommunalen Schwimmbädern, im städtischen Ferienprogramm, aber auch im Schloss Freudenberg oder den Volkshochschulen und Volksbildungswerken. Zu den jüngsten Kooperationspartnern gehören der Kletterwald Neroberg, terminierte Angebote der Fasanerie sowie die Filmtheaterbetriebe Manfred Ewert KG (Cineplex).
Die Freizeitkarte erhalten Wiesbadener Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie Empfänger von SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Auch Familien, die ein oder mehrere Tageskinder und/oder Pflegekinder betreuen, erhalten die Freizeitkarte wie auch Einzelpersonen im SGB-XII- oder im AsylblG-Bezug. Je nach Berechtigung kann die Karte kostenfrei, ermäßigt für 25 Euro oder regulär für 50 Euro beantragt werden. Sie ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Informationen und Anträge finden Sie untenstehend unter "Dokumente", im Amt für Soziale Arbeit, im Rathaus, in den Ortsverwaltungen, in der VHS-Wiesbaden und in der Stadtbibliothek. Die Karte kann aber unter folgendem Link auch online beantragt werden.
Die Freizeitkarte 2024 kann ab sofort beantragt werden. Alle Angebote und Kooperationspartner sind im Flyer unter "Dokumente" zu finden.
Voraussetzungen für den Erwerb
Die Wiesbadener Freizeitkarte erhalten grundsätzlich nur Personen, die ihren ersten Wohnsitz in Wiesbaden haben.
- Kostenfrei für bezugsberechtigte Personen:
- Familien mit Pflege- oder Tageskindern
- Familien, die Kurse der Elternbildung in KinderElternZentren (KiEZ) oder an anderen Standorten besuchen
- Familien und Einzelpersonen im SGB-XII- oder im AsylbIG-Bezug
- 25,00 Euro reduzierte Gebühr für bezugsberechtigte Familien:
- Empfänger mit Kind/ern bis 18 Jahren im SGB-II-Bezug
- Familien, die Wohngeld erhalten
- Familien, die Kinderzuschlag erhalten
- 50,00 Euro für bezugsberechtigte Familien
- Familien mit mindestens drei Kindern bis 18 Jahre
- Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre
Beratung & Ausgabe der Freizeitkarte
Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Jugendarbeit
Fachstelle Unternehmenskooperation
Konradinerallee 11
Eingang B, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.214
65189 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefonnummer: 0611 / 31-2297
E-Mail-Adresse: freizeitkartewiesbadende
Weitere Informationen
Freizeitkarte online beantragenDokumente
- Flyer Freizeitkarte 2024 mit allen Angeboten (PDF / 273,55 KB)
- Deutscher Antrag Freizeitkarte (PDF / 50,79 KB)
- Englischer Antrag Freizeitkarte (PDF / 47,94 KB)
- Englischer Flyer Freizeitkarte (PDF / 316,31 KB)
- Türkischer Antrag Freizeitkarte (PDF / 50,71 KB)
- Türkischer Flyer Freizeitkarte (PDF / 317,1 KB)
- Russischer Antrag Freizeitkarte (PDF / 57,23 KB)
- Russischer Flyer Freizeitkarte (PDF / 320,02 KB)
- Ukrainischer Antrag Freizeitkarte (PDF / 57,19 KB)
- Ukrainischer Flyer Freizeitkarte (PDF / 322,34 KB)
- Arabischer Antrag Freizeitkarte (PDF / 62,92 KB)
- Arabischer Flyer Freizeitkarte (PDF / 358,35 KB)