Freizeitkarte beantragen
Die Wiesbadener Freizeitkarte richtet sich an Wiesbadener Familien mit mindestens 3 Kindern bis 18 Jahren, Alleinerziehende ab einem Kind bis 18 Jahren, Familien die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder im SGB II Bezug sind, Familien mit Pflege- oder Tageskind/kindern sowie Einzelpersonen im SGB XII oder AsylbLG Bezug.
Die Freizeitkarte wird pro Kalenderjahr beantragt und ausgestellt. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte. Die Gebühren für die Karte sind gestaffelt und können nicht rückerstattet werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2297 |
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Telefax | 0611 31-3952 |
E-Mail-Adresse | freizeitkartewiesbadende |
Gebühren
25 Euro reduzierte Gebühr für bezugsberechtigte Familien:
- Empfänger mit Kind/ Kindern bis 18 Jahre im SGB II Bezug. Familien mit mindestens drei Kindern bis 18 Jahre
- Familien, die Wohngeld erhalten
- Familien, die Kinderzuschlag erhalten
50,00 Euro für bezugsberechtigte Familien, die nicht in eine der Kategorien oben fallen:
- Familien mit mindestens drei Kindern bis 18 Jahre
- Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre