Jugendhilfe - Anerkennung als freier Träger beantragen
Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß Paragraf 75 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) kann beim Amt für Soziale Arbeit beantragt werden. Die sachliche Zuständigkeit des Amtes für Soziale Arbeit in Wiesbaden ergibt sich lediglich bei Sitz und Tätigkeitsumfeld der beantragenden Stellen in Wiesbaden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2632 |
---|
Unterlagen
Mitzubringen sind: Formloser Antrag, Tätigkeitsbericht, Liste über die Vorstandsmitglieder, Vereinssatzung, Gemeinnützigkeitssatzung.