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Jugendhilfeplanung

Hilfen zur Erziehung Einzelfall-Hilfen für junge Menschen nach SGB VIII § 27 ff.

Junge Menschen und ihre Familien bekommen in Wiesbaden viele Arten der Hilfe. Dabei steht die Vermeidung von Krisen durch präventive Maßnahmen an erster Stelle.

Illustration einer Person, die von einer Glühbirne hochgezogen wird.
Einzelfall-Hilfen für junge Menschen nach SGB VIII § 27 ff.

Jugendhilfeplanung initiiert und begleitet in Kooperation mit der Fachabteilung (Bezirkssozialarbeit) Qualitätsentwicklungsprozesse.

Das Einbeziehen der Adressatinnen und Adressaten ist hierbei ein wichtiger Anspruch.

Die Entwicklung und Evaluation präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung haben dabei eine hohe Priorität.

Die Jugendhilfeplanung wertet in Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit die Wirkung von Hilfe-Maßnahmen aus. Die Ergebnisse der Evaluation dienen der Weiter- und Neu-Entwicklung bedarfsgerechter Angebote bei unterschiedlichen Trägern für Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie für junge Erwachsene.

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