News und Aktuelles
Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen und Informationen.
Digitales Passfoto (Ausweisbild) ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für Passfotos bei der Beantragung von Ausweisdokumenten wie Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen in Kraft.
Ab diesem Datum werden ausschließlich digitale Passfotos (Ausweisbilder) akzeptiert. Ausgedruckte Passfotos auf Papier sind nicht mehr zulässig.
Diese Umstellung auf digitale Passfotos dient der Erhöhung der Sicherheit und soll Manipulationen, wie sie durch sogenannte Morphing-Techniken möglich sind, verhindern.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein digitales Foto zu erstellen:
- Fotostudio: Sie können ein zertifiziertes Fotostudio aufsuchen, welches berechtigt ist, digitale Passfotos zu erstellen und der Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie zu Ihrem Termin bei uns mitbringen müssen.
- Ausländerbehörde: In der Ausländerbehörde wird es Fotoautomaten im Warteraum geben. Die Fotos müssen Sie vor Ihrem Termin machen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, kommen Sie bitte frühzeitig in die Behörde und planen die zusätzliche Zeit ein.
Bitte beachten Sie, dass wir ausgedruckte Fotos auf Papier ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwenden dürfen.
Ukraine
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrem Aufenthaltsrecht haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an auslaenderbehoerdewiesbadende. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!
Zudem finden Sie alle wichtigen Informationen unter dem folgenden Link:
Hessen hilft Ukraine | Land Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Am 31. Dezember 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind und seit dem 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen gestattet, geduldet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, bekommen Sie die Möglichkeit, ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Was müssen Sie tun, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um im Anschluss eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten? Darüber informieren Sie die Migrationsberatungsdienste in Wiesbaden.
Kontakt
Ausländerbehörde
Anschrift
65197 Wiesbaden
Anreise
Telefon
Website
Öffnungszeiten
Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit einem Termin möglich. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen