Gesellschaft und Soziales
Teilhabe an Bildung
Alle Kinder und junge Menschen mit (drohender) Behinderung haben Rechte. Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung Hilfe, um zur Schule zu gehen oder etwas zu lernen. Da jeder Mensch die gleichen Chancen haben soll, erhalten Kinder mit (drohender) Behinderung Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Es können verschiedene Leistungen für den Schulbesuch benötigt werden. So zum Beispiel Teilhabeassistenz, Integrative Lerntherapie, Assistenz beim Hochschulbesuch oder wegen der Behinderung nötige Hilfsmittel wie z.B. spezielle Computer oder Drucker.
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind keine Schul- oder Ausbildungsfinanzierung.
Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung:
- Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (gemäß § 35a SGB VIII in Verbindung mit SGB IX)PDF-Datei1,31 MB
- Antrag auf Eingliederungshilfe – Junge VolljährigePDF-Datei1,33 MB
- Antrag auf Eingliederungshilfe – ErwachsenePDF-Datei1,25 MB
- Schulbericht gem. §35a SGB VIII i.V.m.§112 SGB IXPDF-Datei199,54 kB
- Bericht BetreuungsinstitutionPDF-Datei103,86 kB
- Erklärung über die Befreiung von der allgemeinen SchweigepflichtPDF-Datei692,07 kB
- Übersicht der Leistungserbringer Teilhabe an BildungPDF-Datei122,81 kB