Inklusion in Kita
Kinder zwischen einem Jahr und dem Schulstart mit (drohender) Behinderung haben das Recht auf Inklusion in der Kindertagesstätte.
Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten - Integrationsplatz
Die Eltern können die Hilfe für das Kind beantragen.
Die Kindertagesstätte selbst (Trägerantrag) oder ein Mobiler Dienst können nach Bewilligung die Unterstützung erbringen.
Manchmal braucht es aber auch oder nur pflegerische oder medizinische Hilfe, dann können die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Pflegeversicherung zuständig sein.
Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung:
Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und JugendlichePDF-Datei1,31 MB
TrägerantragPDF-Datei89,58 kB (vom Träger der Maßnahme auszufüllen)
Weitere Unterlagen für die Kindertagesstätten: