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Feuerwehr

Krisenfall: Unwetter und Hochwasser

Sollte in Wiesbaden außergewöhnliches Unwetter oder Hochwasser eintreten, finden Sie hier Informationen zum aktuellen Krisenfall.

Das Foto zeigt ein Warnsymbol.
Hier finden Sie im Krisenfall Informationen zu Unwetter und Hochwasser.

Liegt aktuell ein Krisenfall vor?

Nein, aktuell liegt kein Krisenfall vor. Auswirkungen von Unwetter oder Hochwasser werden im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr bearbeitet. Sollte ein außergewöhnliches Hochwasser oder Unwetter in Wiesbaden eintreten, finden Sie aktuelle Informationen auf dieser Seite

Allgemeine Informationen zu Hochwasser

Allgemeine Informationen zu Unwetter

Wann soll ich bei Hochwasser oder Unwetter die 112 wählen?

Die Feuerwehr ist nur zuständig, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachwerte besteht. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Liegt ein Baum gefahrlos im Garten, rufen Sie einen private Fachfirma und nicht die Feuerwehr.

  • Aufgrund der Vielzahl von Notrufen im Krisenfall kann es zu Wartezeiten an den Notrufleitungen kommen. Sofern Ihre Meldung keine hohe Priorität hat, warten Sie gegebenenfalls etwas mit Ihrer Meldung.
  • Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Kräfte arbeiten Einsatzstellen nach Priorität ab. Es kann daher einige Zeit dauern, bis sie bei Ihnen eintreffen. Verzichten Sie auf Rückfragen zum Eintreffen der Kräfte, es sei denn, die Lage hat sich verschlechtert oder der Einsatz der Kräfte ist nicht mehr erforderlich.
  • Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst unter der 112 an.
  • Wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl ausgelaufen sind, rufen Sie die Feuerwehr unter der 112 an. Verständigen Sie das Amt für Landwirtschaft, (0561) 72990, zentralellh.hessende, wenn Schadstoffe wie Öl in Gärten oder auf Feldern ausgelaufen sind.
  • Soweit es gefahrlos möglich ist, können sie Unwetter- oder Wasserschäden selbst beseitigen oder eine Fachfirma hinzuziehen. Der Einsatz der Feuerwehr oder weiterer Kräfte bei Unwetter- oder Wasserschäden kann kostenpflichtig sein.

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