Sollten in Wiesbaden außergewöhnliche Brände oder Gefahrstoffaustritte auftreten, finden Sie hier Informationen zum aktuellen Krisenfall.
Hier finden Sie im Krisenfall Informationen zu Bränden und Gefahrstoffaustritten.
Liegt aktuell ein Krisenfall vor?
Nein, aktuell liegt kein Krisenfall vor. Brände und Gefahrstoffaustritte werden im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr bearbeitet. Sollte sich das ändern, finden Sie aktuelle Informationen auf dieser Seite.
Allgemeine Informationen zu Bränden
Wie kann ich mich auf Brände vorbereiten?
Rettungs- und Einsatzkräfte können in einem großflächigen Krisenfall nicht allen Unternehmen, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig helfen. Daher ist es ratsam, eigene Vorkehrungen zu treffen. Auf der Seite Notfallvorsorge erfahren Sie, wie Sie sich auf Großbrände, Gefahrstoffaustritte oder andere Krisenfälle vorbereiten können.
Wie soll ich mich während eines Brandes verhalten?
Das Feuer entsteht gerade: Versuchen Sie sofort den Brandherd „im Keim“ zu ersticken. Unternehmen Sie nur Löschversuche, wenn keine Gefahr für Sie besteht. Brennendes Fett oder andere flüssige Brennstoffe nie mit Wasser löschen. Dadurch kann eine sehr hohe Stichflamme entstehen – das ist lebensgefährlich. Wenn es ohne eigene Gefährdung möglich ist, stellen Sie bei einer brennenden Pfanne die Energiequelle ab oder nehmen Sie die Pfanne von der Kochplatte. Legen Sie einen Deckel auf die Pfanne, um das Feuer zu ersticken. Verwenden Sie nur spezielle Feuerlöscher, die für Fettbrände geeignet sind (Brandklasse F). Schalten Sie elektrischen Strom vor Löschbeginn im Gefahrenbereich ab. Vorsicht Stromschlag! Löschen Sie immer von unten nach oben und von der Seite zur Mitte hin. Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich giftige Brandgase. Sollten Sie sich in einem verqualmten Raum befinden, so bewegen Sie sich kriechend auf dem Boden vorwärts. Schließen Sie die Tür von außen und alarmieren Sie die Feuerwehr 112.
Löschversuche sind nicht möglich: Schließen Sie die Fenster des Raumes, aber nur falls das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Wenn nicht, verlassen Sie sofort den Raum. Schließen Sie die Tür des Raumes, in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
Feuerwehr rufen: Rufen Sie die 112 an. Melden Sie: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen.
Personen warnen und sichern: Warnen Sie andere Personen in der Wohnung oder im Haus. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit (gegebenenfalls auch durch andere Personen).
Alle raus: Achten Sie beim Verlassen eines brennenden Gebäudes darauf, dass keine Personen zurückbleiben. Wenn Ihr Notgepäck vorbereitet und griffbereit ist, nehmen Sie es mit. Bringen Sie sich auf keinen Fall in Gefahr, indem Sie versuchen, Gegenstände vor den Flammen zu retten. Die Sicherheit von Menschen geht immer vor. Schließen Sie alle Türen, aber schließen Sie nicht ab, um ein schnelles Absuchen zu unterstützen. Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sind selbstverständlich geschlossen. Halten Sie für die Einsatzkräfte Schlüssel für Räume oder Fenster bereit, die sich nur mit Schlüssel öffnen lassen.
Alle in Sicherheit: Prüfen Sie nach Verlassen des Gebäudes, ob wirklich alle Personen aus der Wohnung oder dem Haus in Sicherheit sind. Bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese noch im Gebäude und somit in Gefahr befindet.
Feuerwehr erwarten und einweisen: Beschreiben Sie der Feuerwehr die Räumlichkeiten, Personen in Gefahr oder Gegenstände, die explodieren könnten.
Betreten Sie Gebäude, in denen es gebrannt hat, erst, nach Freigabe durch die Feuerwehr. Es könnte Einsturzgefahr bestehen.
Ist das Gebäude freigegeben, machen Sie eine Bestandsaufnahme: Was wurde zerstört? Fotografieren Sie die Schäden als Beleg für Ihre Versicherung.
Wo finde ich Informationen zu Waldbrandwarnstufen?
In Wiesbaden gibt es fünf Waldbrandwarnstufen – von der niedrigsten Stufe 1 (grün) bis zur höchsten Stufe 5 (lila). Unter XXX wiesbaden.de/waldbrandgefahr XXX können Sie sich informieren, was bei welcher Warnstufe zu beachten ist.
Das Spektrum der Gefahrstoffen ist groß. Früher sprach man von ABC-Gefahrstoffen (atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe). Heute unterscheidet man chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahrstoffe. CBRN-Gefahrstoffe können gas- oder dampfförmig auftreten, als Aerosole, flüssig oder fest. Ein Laie kann in der Regel die Gefährlichkeit nicht erkennen.
Deshalb gilt: Wenn etwas passiert, melden Sie es der Rettungsleitstelle unter der 112 oder der Giftnotrufzentrale unter (06131) 19240. Mehr Informationen zur Giftnotrufzentrale finden Sie im Verwaltungsportal Hessen (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie kann ich mich auf Gefahrstoffaustritte vorbereiten?
Rettungs- und Einsatzkräfte können in einem großflächigen Krisenfall nicht allen Unternehmen, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig helfen. Daher ist es ratsam, eigene Vorkehrungen zu treffen. Auf der Seite Notfallvorsorge erfahren Sie, wie Sie sich auf Großbrände, Gefahrstoffaustritte oder andere Krisenfälle vorbereiten können.
Wie soll ich mich während eines Gefahrstoffaustritts verhalten?
Draußen: Achten Sie auf Durchsagen der Einsatzkräfte. Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung. Atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest durch ein Taschentuch. Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf. Wenn Sie mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Gebäudes Kleidung und Schuhe. Verpacken Sie verschmutzte Kleidung und Schuhe in Plastikbeuteln und platzieren Sie diese außerhalb der Wohnung, wenn möglich vor dem Gebäude. Waschen Sie sich mit Wasser und Seife zuerst gründlich die Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren. Bei Freisetzung von Biostoffen wird zusätzlich eine Händedesinfektion empfohlen.
Im Auto: Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster. Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf, wenn die Behörden und Einsatzkräfte keine gegenteilige Anweisung erteilen. Bitten Sie um Einlass und befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.
Soll ich bei einem nuklearen Unfall Jodtabletten einnehmen?
In allen Bundesländern bevorraten Katastrophenschutzbehörden Jodtabletten. So auch in Wiesbaden. Im Ernstfall werden die Jodtabletten in den betroffenen Gebieten an Menschen ab dem 14. bis zum 45. Lebensjahr verteilt. Personen über 45 Jahren wird der Einnahme abgeraten. Für sie ist das Risiko von Nebenwirkungen größer als der Nutzen.
Bei einem nuklearen Unfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Um zu verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die rechtzeitige Einnahme einer Jodtablette. Die hochdosierten Kaliumiodidtabletten enthalten nicht-radioaktives Jod. Sie sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Behörden eingenommen werden. Die Dosierung ist altersabhängig.
Von einer eigenständigen Einnahme der Jodtabletten ist unbedingt abzusehen! Die Katastrophenschutzbehörden informieren darüber, wann welche Personen die Jodtabletten einnehmen sollten. Die Aufforderung zur Einnahme erfolgt über Warnmedien, Rundfunk, Fernsehen und andere Kanäle, um den optimalen Zeitpunkt zum bestmöglichen Schutz zu erreichen. Werden Jodtabletten zu früh oder zu spät eingenommen, ist der gewünschte Schutz nicht mehr gegeben.