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Kommunales Jobcenter

Wohngeld - allgemeine Informationen

Wohngeld wird auf Antrag erbracht. 

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen mehrere Monate. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Damit unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter alle Energie in die Abarbeitung der Anträge stecken können, bitten wir darum, von Anfragen zu Ihrem Wohngeldantrag abzusehen. Sofern Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Wohngeldantrag erhalten haben, ist Ihr Antrag in Bearbeitung.

Wohngeldbehörde

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag 14 - 15 Uhr

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